Das Hotel Senator verpflichtet sich, die Verfügbarkeit seiner Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 2024 zur Sicherstellung, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen von den Wirtschaftsteilnehmern erfüllt werden, und den Anforderungen des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit (EAA) sicherzustellen.
Die Website entspricht teilweise den Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 2024 zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen an die Verfügbarkeit bestimmter Produkte und Dienstleistungen durch Unternehmen aufgrund der unten aufgeführten Verstöße oder Ausschlüsse.
Bewertungsmethode: Selbsteinschätzung mit Unterstützung automatisierter Audit-Tools, die die WCAG 2.2-Kriterien erfüllen (für die vom Tool unterstützten Kriterien), wie z. B.:
Auf unserer Website gibt es möglicherweise Videomaterial, das keine Audiobeschreibungen oder Untertitel enthält. Diese Entscheidung wurde bewusst getroffen, weil:
Bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Website kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse:hotel@hotel-lidia.pl. Sie können uns auch kontaktieren, indem Sie die Telefonnummer anrufen+48 94 314 30 39. Ebenso können Anfragen nach nicht verfügbaren Informationen zur Verfügung gestellt und Beschwerden über die mangelnde Verfügbarkeit eingereicht werden.
Jeder hat das Recht, eine Anfrage zu stellen, um die Verfügbarkeit einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder eines Elements davon sicherzustellen. Sie können auch verlangen, dass die Informationen auf alternative Weise zur Verfügung gestellt werden, z. B. indem Sie ein digital nicht verfügbares Dokument lesen, den Inhalt des Films ohne Audiobeschreibung beschreiben usw. Die Anfrage sollte die Daten der Person enthalten, die die Anfrage stellt, eine Angabe, um welche Website oder mobile Anwendung es sich handelt, und die Art der Kontaktaufnahme. Meldet die anfragende Person, dass sie Informationen über einen alternativen Zugang einholen muss, sollte sie auch angeben, wie diese Informationen präsentiert werden können, die für sie bequem ist. Das Unternehmen sollte die Anfrage nicht später als 7 Tage nach dem Datum der Anfrage bearbeiten. Ist es nicht möglich, diese Frist einzuhalten, teilt das Unternehmen dem antragstellenden Antragsteller unverzüglich mit, wann dem Antrag stattgegeben werden kann, wobei die Frist jedoch nicht länger als 2 Monate ab dem Datum des Antrags sein darf. Wenn digitale Barrierefreiheit nicht möglich ist, kann die Stelle eine alternative Art des Zugangs zu den Informationen vorschlagen. Falls sich die Stelle weigert, einem Antrag auf Barrierefreiheit oder alternative Zugangsmöglichkeiten zu Informationen nachzukommen, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die garantierte Verfügbarkeit einer digitalen Website, mobilen Anwendung oder Komponente der Website oder mobilen Anwendung einreichen. Nachdem Sie das oben genannte Verfahren abgeschlossen haben, können Sie auch einen Antrag an pfron.org.pl stellen